geschrieben von Klaus Reiss um 11:53 Uhr.
Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Christine Bergmann, scheint - gelinde gesagt - überrascht zu sein über die Entscheidung der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften (BPjS), "Counter-Strike" in der amerikanischen Version nicht zu indizieren: Der Fall des Computerspiels "Counter-Strike" in der amerikanischen Originalversion mache deutlich, wie wichtig die Neuregelung des Jugendschutzes sei, so die Bundesministerin.
Das neue Jugendschutzgesetz sehe eine verbindliche Alterskennzeichnung für Computerspiele mit klaren Rechtsfolgen vor, die es bisher nicht geben würde.
"Vor dem Hintergrund, dass die Freiwillige Selbstkontrolle der Unterhaltungssoftware-Industrie vor der Einführung auf dem deutschen Markt die amerikanische Originalversion des Computerspiels "Counter-Strike" als nicht geeignet für unter 18-Jährige eingestuft hat, kann ich die Entscheidung des Gremiums der Bundesprüfstelle nicht nachvollziehen", so die Bundesministerin weiter. "Ich werde nach Inkrafttreten des neuen Jugendschutzgesetzes diesen Vorgang nochmals aufgreifen."
Quelle: MCV