geschrieben von Klaus Reiss um 10:13 Uhr.
Das Online-Auktionshaus eBay geht auch weiterhin gegen Anbieter von Software und Diensten vor, deren Produkte das automatische Mitbieten bei Auktionen erlauben (so genannte Sniper). Am 21. November hat das Landgericht Hamburg auf Antrag der eBay International AG gegen Joachim Schlesmann eine einstweilige Verfügung erlassen, die es ihm verbietet, solche Software unentgeltlich anzubieten. Die Verfügung erging "der Dringlichkeit wegen ohne mündliche Anhörung"; der Streitwert ist mit 50.000 Euro angesetzt.
Hier der komplette Artikel: http://www.heise.de/newsticker/data/ad-05.12.02-000/
Quelle: heise