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16.07.04 - Allgemein: Verbot von Games verfassungswidrig (USA)

geschrieben von Sascha Gläsel um 13:06 Uhr.

Ein harter Schlag für Jugendschützer in den USA und ein Sieg für die Spieleindustrie: Ein Gericht in Seattle hat entschieden, dass die Verkaufseinschränkungen für Spiele an Jugendliche gegen den ersten Verfassungszusatz verstößt, der die Redefreiheit gerantiert. Hauptargument des zuständigen Richters für seine Entscheidung: Es gäbe ähnliche Darstellung von Gewalt in anderen Medien, in der Literatur und der Kunst, Anzeichen, dass diese nicht unter den Schutz des ersten Verfassungszusatzes fielen, seien nicht auszumachen.

Damit bringt der Richter in Seattle ein Gesetz für den Staat Washington vorläufig zu Fall, dass ein Verbot für den Verkauf von solchen Spielen an Personen unter 17 Jahren erlies, in denen Gewalt gegen Gesetzeshüter gezeigt wird. Händler sollten mit einer Strafe von 500 US-Dollar bei Zuwiderhandlung belegt werden. Zu diesem Punkt führte der Richter aus, dass es wissenschaftlich nicht eindeutig belegt sei, dass Gewalt gegen Polizeioffiziere in Spielen zu realen Gewalttaten führe. Außerdem bemängelte er, dass das Gesetz im Punkt der Gewalt gegen Ordnungshüter viel zu vage gehalten sei. Demnach könnten theoretisch auch Games zu den "Looney Toons", "The Simpsons" oder "The Dukes of Hazzard" unter das Verkaufsverbot fallen.

Quelle: GameSpot.com

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